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    Übertragung von Familienunternehmen in der Schweiz: Welche Möglichkeiten heute?

    Übertragung von Familienunternehmen in der Schweiz: Welche Möglichkeiten heute?
    Josselin de Saint Perier - Director<br/>LO Patrimonia SA<br/>Lombard Odier Group

    Josselin de Saint Perier

    Director
    LO Patrimonia SA
    Lombard Odier Group

    Für Inhaber von Familienunternehmen ist die Absicherung ihrer Angehörigen eine Notwendigkeit. Wir stellen die verschiedenen Möglichkeiten vor, die der Schweizer Rechtsrahmen für einen harmonischen, erfolgreichen Übergang bietet.

    Einer Botschaft des Bundesrats zufolge suchen jedes Jahr zwischen 14’000 und 16’000 Unternehmerinnen und Unternehmer einen Nachfolger. Dies kann sich als sehr schwierig erweisen, insbesondere bei einer Übertragung innerhalb der Familie.

    Dennoch steht das Thema Unternehmensübertragung im Verlauf des Unternehmerlebens oder bei der Nachfolgeregelung nur selten im Mittelpunkt der Überlegungen. Die Unternehmer sind in der Regel mit der Entwicklung ihres Unternehmens beschäftigt; es fällt ihnen schwer, dieses sensible Thema anzusprechen.

    Wir bei Lombard Odier empfehlen jedoch, entsprechende Massnahmen so früh wie möglich einzuleiten. Warum? Es geht um die Absicherung des Unternehmens, aber auch der Familie und Angehörigen – insbesondere wenn das Unternehmen der wichtigste Vermögenswert der Familie ist.

    Die Übertragung innerhalb der Familie oder die Veräusserung an einen Dritten ist fester Bestandteil des Lebenszyklus eines Unternehmens

    Mit geringem Aufwand kann man sich gegen die Folgen wappnen, die bei unzureichender Vorbereitung nicht unerheblich sein können. Die Übertragung innerhalb der Familie oder die Veräusserung an einen Dritten ist fester Bestandteil des Lebenszyklus eines Unternehmens. Darauf können Sie sich schon jetzt vorbereiten.

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    Die ersten Massnahmen, die Unternehmer schon jetzt ergreifen können

    Zunächst raten wir Unternehmerinnen und Unternehmern, sich ‒ mit etwas Abstand ‒ folgende Frage zu stellen:

    • Was ist mein Ziel in Bezug auf die Übertragung innerhalb der Familie?

    Anschliessend sollten sie sich Gedanken über folgenden Aspekt machen:

    • Was geschieht ‒ nach jetzigem Stand ‒, wenn ein Problem dazu führt, dass ich mein Unternehmen nicht mehr leiten kann?

    Dieses zweistufige Verfahren kann eine mögliche Kluft zwischen den eigenen Wünschen und der möglichen Entwicklung ohne konkrete Massnahmen aufzeigen. Diese Kluft entspricht also dem Plan für die umzusetzenden Korrekturmassnahmen.

    Solche Überlegungen sind ein sehr wichtiger erster Schritt. Doch man sollte sich vor Augen halten, wie komplex sich die Umsetzung der erforderlichen Massnahmen gestalten kann.

    Denn ein Unternehmen ist kein x-beliebiger Vermögenswert. Eine Aufteilung des Vermögens ist oftmals schwierig umzusetzen und stellt eine grosse emotionale Belastung dar

    Denn ein Unternehmen ist kein x-beliebiger Vermögenswert. Eine Aufteilung des Vermögens ist oftmals schwierig umzusetzen und stellt eine grosse emotionale Belastung dar. Die Geschäftstätigkeit und damit die Bewertung können durch fehlendes Einvernehmen unter den Inhabern erheblich beeinträchtigt werden.

    Daher ist es wichtig, umgehend eine Family Governance einzurichten. Diese von den Mitgliedern festgelegte Organisation ermöglicht es, die Beziehungen der Beteiligten untereinander zu formalisieren und eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.

    Die Family Governance kann auch konkrete Hinweise auf eine der wichtigsten Fragen eines Unternehmers geben: Wem übertrage ich mein Unternehmen? Die Antwort ist stets sehr individuell: einem oder mehreren Kindern, dem Ehegatten, dem Ehegatten eines Kindes, dem Kind des Ehegatten, einem Cousin usw. Vielleicht sogar Personen ausserhalb der Familie (beispielsweise Mitarbeitenden, Wettbewerbern, Partnern). Dabei ist auch der Verkaufspreis ein zentraler Aspekt. Jeder Fall erfordert spezifische Massnahmen. Ziel ist es, diese Frage ‒ wenn möglich ‒ nicht erst bei der Nachlassregelung des Unternehmers klären zu müssen.

     

    Übertragung: mögliche Hebel für die Nachfolgevorbereitung in der Schweiz

    Mehr als die Hälfte aller Schweizerinnen und Schweizer war bereits von Streitigkeiten bei einem Erbfall in ihrem Umfeld betroffen. Knapp 30% geben sogar an, Querelen dieser Art in der eigenen Familie erlebt zu haben. Das geht aus einer 2019 veröffentlichten Umfrage des Instituts DemoSCOPE hervor, aus der wir in unserem umfassenden Leitfaden zur Nachfolgeplanung in der Schweiz zitieren.

    Der Schweizer Rechtsrahmen sieht im Bereich des Erbrechts folgende Möglichkeiten vor:

    • Das Testament

    Das Testament stellt eine einseitige Willenserklärung dar. Der oben erwähnten Umfrage von DemoSCOPE zufolge ist drei Vierteln der Schweizerinnen und Schweizer die Bedeutung eines Testaments durchaus bewusst. Aber nur ein Viertel hat ein Testament verfasst. Es ist und bleibt jedoch ein sinnvolles Instrument, um beispielsweise den Ehegatten, den Konkubinatspartner oder die Kinder des Ehegatten abzusichern.

    • Der Pflichtteil

    Die erblassende Person ist verpflichtet, einen Teil ihres Vermögens bestimmten Erben zuzuweisen. Seit dem 1. Januar 2023 bietet das Schweizer Erbrecht mehr Flexibilität und Autonomie. So beträgt beim Tod eines Unternehmers etwa der Pflichtteil des Ehegatten ein Viertel des Vermögens der erblassenden Person. Auch den Nachkommen steht ein Viertel zu. Die zweite Hälfte ‒ auch „verfügbare Quote“ genannt ‒ ist der Vermögensanteil, über den die erblassende Person frei verfügen kann. Bis zum 31. Dezember 2022 gliederten sich die Anteile hingegen in ein Viertel, drei Achtel und drei Achtel.

    • Der Erbvertrag

    Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Willenserklärung aller Vertragsparteien. Unter bestimmten Bedingungen kann ein solcher Vertrag den Anteil des/der Pflichtteilsberechtigten verringern oder sogar aufheben – unter dem Vorbehalt, dass diese ausdrücklich einwilligen müssen.

    Die Planung erweist sich daher in diesem Bereich als ausserordentlich wichtig. Wurde im Vorfeld keine Regelung getroffen, gilt das schweizerische zivile Erbrecht – samt Risiko, dass dies nicht dem Willen und den Wünschen aller Beteiligten entspricht oder sogar das Familienunternehmen gefährdet.

    Haben Sie Interesse an diesem Thema? Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur Nachfolgeplanung in der Schweiz. Er behandelt auch die Bereiche Privatvermögen, Vorsorgevermögen und Besteuerung.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

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