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Unternehmer: So verschenken Sie die steuerlichen Vorteile der überobligatorischen Vorsorge nicht
Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer unterschätzen, wie wichtig eine entschlossene Vorsorgestrategie ist – für sie wie für ihr Unternehmen. Ein äusserst vorteilhaftes Instrument ... bei rechtzeitiger Antizipation.
Salär oder Dividende? Das ist der übliche Tenor von Unternehmern, wenn es um die Einkünfte aus ihrem Unternehmen geht. Häufig wird ihnen empfohlen, eine ausreichende, aber nicht zu hohe Vergütung zu wählen, um höhere Gewinne zu erzielen. Aus einem ganz einfachen Grund: Die Gewinnsteuer ist mit 15% deutlich niedriger als die Einkommenssteuer – der Grenzsteuersatz in der Westschweiz liegt bei etwa 40%.
Diese Logik ist nicht verkehrt. Allerdings kann es, wie wir regelmässig feststellen, im Zeitverlauf zu bösen Überraschungen kommen. Einerseits erhöht die Anhäufung von Gewinnvorträgen mechanisch den Aktienwert des Unternehmens und damit die Vermögenssteuer des Inhabers. Da die Berechnung auf einem Vielfachen beruht, kann die Rechnung schnell in die Höhe schnellen, wenn die Ergebnisse beträchtlich sind.
Andererseits wertet der Käufer bei einer Veräusserung des Unternehmens diese gebildeten Reserven systematisch ab, da sie eine latente Steuerlast darstellen. Eine von Unternehmern verkannte Tatsache, die oft für eine kalte Dusche sorgt.
Mit einer äusserst rentablen Lösung können Sie jedoch nicht nur Ihre steuerliche Situation optimieren, sondern zugleich Ihr Unternehmen aufwerten und ein solides Ruhestandskapital aufbauen. Die Rede ist von der überobligatorischen Vorsorge.
Wie funktioniert das? Unternehmer sollten sich einen höheren Lohn zahlen. So können sie über die Pensionskasse des Unternehmens über eine ausreichende Einkaufskapazität in der 2. Säule verfügen. Eine Möglichkeit, die Einkommenssteuer zu neutralisieren – erwirtschaftete Einkünfte werden nicht besteuert – und dieses Geld bei Schwierigkeiten des Unternehmens zu schützen.
Das rigide, undurchsichtige Image der BVG ist nicht gerechtfertigt: Bei Lombard Odier arbeiten wir mit Partnern zusammen, die individuelle, flexible und performancestarke Lösungen ermöglichen.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist
Es gibt jedoch eine Voraussetzung, um den Gewinn bei diesem Unterfangen zu maximieren: Antizipation! Uns ist bewusst, dass Unternehmer wesentlich stärker auf die Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit fokussiert sind als auf die Chancen, die der Aufbau ihrer eigenen Vorsorge bietet.
Widmet man sich diesem Thema jedoch erst, wenn der Ruhestand und/oder die Veräusserung des Unternehmens näher rücken, verzichtet man auf zahlreiche – insbesondere steuerliche – Vorteile. Wir empfehlen daher, diese Schritte möglichst früh – früh genug – einzuleiten.
Zum besseren Verständnis des Mechanismus hier das fiktive Beispiel zweier Unternehmensinhaber. Der erste zahlt sich einen jährlichen Lohn von CHF 150’000 und erwirtschaftet einen Gewinn von jährlich CHF 500’000. Zehn Jahre später verfügt sein Unternehmen über Gewinnvorträge in Höhe von CHF 5 Mio. Der Unternehmer selbst hat nur eine sehr geringe Vorsorge aufgebaut.
Der zweite beschliesst, sich einen jährlichen Bonus von CHF 350’000 zu zahlen. Diesen nutzt er für Einkäufe in seiner Pensionskasse. Zehn Jahre später verfügt er über mehrere Millionen Franken Vorsorgevermögen, die steuerfrei sind. Möchte er sein Unternehmen veräussern, bewertet der Käufer den Produktionsapparat korrekt.
Der erste Unternehmer hingegen muss einen Weg finden, die CHF 5 Mio. schnell aus der Struktur herauszulösen. Dabei besteht die Gefahr, dass er mit dem Transaktionspreis in der Regel nur die Hälfte davon erhält.
Bei Lombard Odier sind wir der Ansicht, dass ein globaler Ansatz für das Unternehmen, das Privatvermögen und die Vorsorge der Unternehmer das Beste ist. Wie wir gesehen haben, lassen sich durch die Kombination der unterschiedlichen Elemente erhebliche Optimierungen erzielen – für das Unternehmen wie für den Inhaber. Und das gilt für sämtliche Lebensabschnitte – auch den Ruhestand: Man denke nur an internationale Mobilität, Nachfolge usw.
Wichtige Hinweise.
Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.
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