in the news

    Rente oder Kapital – ein anderer Blickwinkel

    Rente oder Kapital – ein anderer Blickwinkel
    Thomas Wyss - Head Wealth Planning <br/>Lombard Odier & Co AG Zürich

    Thomas Wyss

    Head Wealth Planning
    Lombard Odier & Co AG Zürich

    Publiziert in «Schweizer Personalvorsorge / Prévoyance Professionelle Suisse», Juni 2023

    Über das Thema Rente oder Kapital wurde schon viel geschrieben, handelt es ich doch um eine zentrale Frage im Hinblick auf die Pensionierung. Der Entscheid über die Bezugsform des Pensionskassengeldes hat viele Facetten, die weit über die Beurteilung aus steuerlicher Sicht hinausgehen. Neben dem kantonalen Wohnsitz sind vor allem die individuellen Lebensumstände, Zukunftspläne und, damit einhergehend, die individuelle Bedarfsanalyse entscheidend. Nur mit einer ganzheitlichen Auslegeordnung kann diese gewährleistet werden.

    Der Entscheid über die Bezugsform des Pensionskassengeldes hat viele Facetten, die weit über die Beurteilung aus steuerlicher Sicht hinausgehen

    Klar ist eine steuerliche Analyse wichtig

    Für viele steht in erster Linie die Analyse der möglichen Steuerfolgen im Vordergrund. Eine Rente wird zu 100% als steuerbares Einkommen besteuert. Dies ist insbesondere bedeutsam, da sich auf einem auf den ersten Blick attraktiven Umwandlungssatz aufgrund der Besteuerung eine erhebliche Kürzung ergeben kann. Deshalb gilt es immer festzustellen, welcher Umwandlungssatz nach Steuern möglich ist, um aus steuerlicher Sicht zu beurteilen, wie attraktiv der Rentenbezug wäre. Der Bezug des Kapitals wird separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz besteuert. Im Vergleich zum normalen Einkommen ist diese Besteuerung je nach Kanton deutlich attraktiver.

     

    Beispiel Besteuerung einer Rente von CHF 60'000 pro Jahr


    AnnualPension-DE.jpg


    Anschauungsbeispiel: Annahme Tarif Verheiratete, ohne Konfession, steuerbares Gesamteinkommen inkl. Rente: 100'000, alle Zahlen gerundet 1

    Je nach kantonalem Wohnsitz sind unterschiedliche Steuerfolgen bei der Besteuerung der Rente zu erwarten. Ist auch zusätzliches steuerbares Einkommen vorhanden, sind die Folgen aufgrund einer allfälligen Progression noch höher. Zudem kann die Steuerlast je nach Gemeinde im Kanton ebenfalls stark variieren.

    Auf der obigen Karte und Tabelle ist die Diskrepanz ersichtlich, die zwischen den einzelnen Kantonen besteht.

    Auch hier sind je nach kantonalem Wohnsitz unterschiedliche Steuerfolgen zu erwarten. Je nach Höhe der Kapitalauszahlung kann dieser Unterschied noch grösser ausfallen. Aufgrund der ebenfalls vorhandenen Progression empfiehlt es sich, bei mehreren Kapitalzahlungen aus Vorsorge (Säule 2 und Säule 3a) diese nicht im gleichen Steuerjahr, sondern gestaffelt vorzunehmen. Auch hier gilt es, die Unterschiede je nach Gemeinde zu berücksichtigen.

    Auf der obigen Karte und Tabelle ist die Diskrepanz ersichtlich, die zwischen den einzelnen Kantonen besteht.

     

    Beispiel Besteuerung eines Kapitals von CHF 1.5 Mio.
     

    CapitalWithdrawal-DE.jpg


    Anschauungsbeispiel: Annahme Tarif Verheiratete, ohne Konfession, alle Zahlen gerundet 2

    Auch hier sind je nach kantonalem Wohnsitz unterschiedliche Steuerfolgen zu erwarten. Je nach Höhe der Kapitalauszahlung kann dieser Unterschied noch grösser ausfallen. Aufgrund der ebenfalls vorhandenen Progression empfiehlt es sich, bei mehreren Kapitalzahlungen aus Vorsorge (Säule 2 und Säule 3a) diese nicht im gleichen Steuerjahr, sondern gestaffelt vorzunehmen. Auch hier gilt es, die Unterschiede je nach Gemeinde zu berücksichtigen.

    Auf der obigen Karte und Tabelle ist die Diskrepanz ersichtlich, die zwischen den einzelnen Kantonen besteht.

    Lesen Sie auch: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vorsorge mit Aktienanlagen dynamischer gestalten können | Lombard Odier

    Aber Steuern allein sind nicht alles

    Wie oben ausgeführt, hat die Besteuerung sowohl der Renten- als auch der Kapitalauszahlung nicht zu unterschätzende Folgen. Insbesondere bei der Rente wird aus einem auf den ersten Blick attraktiven Umwandlungssatz ein erheblich tieferer nach Steuern.

    Selbstverständlich gilt es bezüglich des Rentenbezugs zu erwähnen, dass dieser grundsätzlich eine finanzielle Absicherung bei Langlebigkeit ermöglicht. Nichtsdestotrotz ist aber auch in diesem Zusammenhang der effektive Bedarf nach der Pensionierung relevant.

    So oder so ist die zentrale Frage, welchen Bedarf jemand im Ruhestand hat und wie sich dieser zusammensetzt. Hier gilt es zu berücksichtigen, welche anderen Einkommenszuflüsse (steuerbar oder nicht) auch noch zu erwarten sind. 

    Deshalb hängt der Entscheid, ob eine Rente, das Kapital oder eine Kombination bezogen werden soll, von der individuellen Situation ab und ist deshalb selten von Anfang an klar. Insbesondere sollte er nicht nur aufgrund einer steuerlichen Beurteilung gefällt werden.

    Für eine Bedarfsanalyse ist eine detaillierte Finanzplanung am besten geeignet

    Massgeschneiderte Bedarfsanalyse durch eine individuelle Finanzplanung

    Jede Pensionsplanung hängt von der individuellen Ausgangslage und dem individuellen Bedarf ab. Selbstverständlich gilt es auch die Steuern zu berücksichtigen, aber diese bilden nur einen Teilaspekt. Vielmehr zählen die Lebensumstände und Pläne des zukünftigen Rentners bzw. der zukünftigen Rentnerin. Nur wer den sich daraus ergebenden Bedarf für die Zukunft kennt, kann die Frage, ob er die Rente, das Kapital oder eine Kombination beziehen will, richtig beantworten. Für eine solche Bedarfsanalyse ist eine detaillierte Finanzplanung am besten geeignet. Dies ist zwar mit einem gewissen Aufwand, insbesondere im Bereich der zur Verfügungstellung der notwendigen Unterlagen verbunden, lohnt sich aber auf jeden Fall im Hinblick auf diesen wichtigen und endgültigen Entscheid bezüglich des Bezugs des Pensionskassengeldes. Eine Finanzplanung macht zudem auch Sinn, um einerseits einen Überblick über die individuelle Einkommens- und Vermögenssituation zu erhalten und andererseits, um seine persönliche Risikofähigkeit besser zu kennen. Dies hilft dann auch bei der Umsetzung einer allfälligen Anlagestrategie für das bezogene Kapital.

    Lesen Sie auch: Nachlass: Wozu ein Testament? | Lombard Odier

     

    Finanzplanung als Grundlage für ein bedarfsgerechtes Anlagekonzept

    Eine Finanzplanung zeigt genau auf, welche Liquiditätsflüsse benötigt werden, um den zukünftigen Bedarf zu bezahlen. Hierfür wird eine Einteilung in kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Bedarf vorgenommen. Die Anzahl Jahre, welche für jede Bedarfsphase definiert werden, hängt von den individuellen Wünschen ab. In der klassischen Herangehensweise bestimmt man als kurzfristigen Bedarfszeitraum die ersten 5 Jahre, als mittelfristigen Bedarfszeitraum die nächsten 5 bis 10 Jahre und für die langfristigen Bedürfnisse den Zeitraum ab 15 bis 20 Jahren.
    TotalAssets-DE.svg

    Durch die Bestimmung des in der jeweiligen Lebensphase benötigten Kapitals wird eine Ausgangslage geschaffen, mit welcher die individuelle Anlagestrategie konzeptionell bestimmt werden kann. Dies erfolgt in Abstimmung auf die individuelle Risikobereitschaft und auf den Anlagehorizont.

    Diese Vorgehensweise ist nahezu deckungsgleich mit jener einer Pensionskasse, hat diese doch auch die kurz- und mittelfristigen Rentenzahlungen sicherzustellen und mit dem übrigen Vermögen entsprechende weitere Einkünfte am Kapitalmarkt zu erzielen, damit die langfristigen Verpflichtungen eingehalten werden können. Man kann also sagen, dass ein auf einer individuellen Finanzplanung basierendes Anlagekonzept wie eine eigene private «Pensionskassenlösung» funktioniert.

    Die Steuern bilden also nur einen Teilaspekt in der Gesamtbeurteilung für den Entscheid Rente, Kapital oder Kombination

    Ganzheitlicher Ansatz

    Die Aufsetzung eines pensionskassengleichen Anlagekonzepts setzt eine ganzheitliche Herangehensweise voraus. Es gilt einen Überblick zu erhalten über das vorhandene Gesamtvermögen, die daraus allenfalls zu erwartenden Einkünfte und die damit zusammenhängenden Kosten. Zudem gilt es zu beurteilen, welche Steuern in Zukunft zu bezahlen sind. Nicht zu vergessen sind natürlich auch die einmaligen Steuern auf einer allfälligen Kapitalzahlung aus der Pensionskasse. Diese umfassende Auslegeordnung ist erforderlich, um beurteilen zu können, ob es überhaupt notwendig ist, die Rente zu beziehen, um den regelmässigen Liquiditätsbedarf zu decken. Zudem berücksichtigt diese auch die steuerlichen Aspekte, sowohl kurzfristig bei einem Kapitalbezug wie auch langfristig beim Bezug der Rente.

    Die Steuern bilden also nur einen Teilaspekt in der Gesamtbeurteilung für den Entscheid Rente, Kapital oder Kombination.


     

    1 Steuerberechnung erstellt mit TaxWare (Steuertool von TaxWare AG)
    2 Steuerberechnung erstellt mit TaxWare (Steuertool von TaxWare AG)

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.

    Entdecken Sie mehr.

    Sprechen wir.
    teilen.
    Newsletter.