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Steuerabzug: Wie lässt sich der Einkauf in die 2. Säule optimieren?
LO Patrimonia SA
Lombard Odier Group
Lombard Odier & Co AG Zürich
Der Einkauf von Beitragsjahren in die 2. Säule wird trotz der damit verbundenen Vorteile wenig genutzt. Hauptziel dieser Einkäufe ist es, zur Erhaltung des Lebensstandards im Alter beizutragen. Gleichzeitig stellen sie für die Versicherten – ob Arbeitnehmende, Unternehmer oder Selbstständigerwerbende – eine besonders interessante Möglichkeit der Vermögensoptimierung dar. Denn um die Altersvorsorge zu fördern, wird keine Einkommenssteuer auf den Einkauf in die 2. Säule erhoben.
Attraktives Prinzip
Beim Einkauf in die 2. Säule geht es darum, Beitragslücken zu schliessen. Vereinfacht ausgedrückt heisst das: Wenn Sie heute 45 Jahre alt sind und einen versicherten Lohn von CHF 100,000 haben, können Sie theoretisch so viele Beitragsjahre einkaufen, wie nötig sind, um dasselbe Altersguthaben zu erreichen, wie wenn Sie bereits seit Ihrem 25. Geburtstag einen Lohn von CHF 100,000 versichert hätten; bzw. gemäss dem Reglement bestimmter Vorsorgeeinrichtungen sogar seit Ihrem 18. Geburtstag.
Durch einen Einkauf in die 2. Säule können Sie ein Defizit in der beruflichen Vorsorge durch eine oder mehrere Zahlungen somit faktisch kompensieren. Ein solches Defizit kann verschiedene Ursachen haben: starke Lohnschwankungen, fehlende Beitragsjahre aufgrund eines Unterbruchs der Erwerbstätigkeit oder eines Arbeitgeberwechsels oder einer Scheidung.
Die Berechnung ist natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft. Von Ihrer Pensionskasse erfahren Sie Ihre Einkaufskapazität, d.h. den Gesamtbetrag, mit dem Sie sich entsprechend Ihrer persönlichen Situation einkaufen können.
Der richtige Zeitpunkt
Wenn Sie für einen Einkauf in die zweite Säule einen erheblichen Betrag einsetzen können, ist zu analysieren, ob es effizienter ist, dass Sie die Lücke auf einmal schliessen; beispielsweise kurz vor Erreichen Ihres Pensionsalters – oder ob Sie die Einkäufe auf mehrere Steuerjahre verteilen. Denn eine Einmalzahlung von CHF 300’000 wirkt sich steuerlich anders aus als eine Zahlung von je CHF 100’000 über drei Jahre hinweg. In vielen Fällen ist es besser, die Einkäufe über mehrere Jahre zu verteilen.
Selbstständigerwerbende und Unternehmer sollten zudem bestimmte Fragen mit einem Experten klären. Zunächst legen Sie das zu versichernde Gehalt (mit oder ohne Bonus), den Beitragssatz sowie das Alter, in dem Sie mit der Einzahlung der Sparbeträge beginnen, genau fest. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Berechnung des maximal möglichen Einkaufsbetrags von einer Pensionskasse zur anderen variieren kann.
Natürlich müssen Sie Einkäufe in die 2. Säule in erster Linie aus überschüssigen Ersparnissen finanzieren, da diese danach in der Vorsorge gebunden sind. Es ist daher wichtig, diese Einkäufe auf Ihre Lebenspläne abzustimmen.
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Zeit bis zur Pensionierung
Aus vorsorgerechtlicher Sicht dürfen Versicherte, die einen Einkauf in die zweite Säule tätigen, die daraus resultierenden Leistungen in einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Einkauf nicht in Kapitalform aus der Vorsorge beziehen. Beendigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis weniger als drei Jahre nach dem Einkauf, so können Sie das aus diesem Einkauf resultierende Guthaben nur als Rente – und nicht in Form von Alterskapital – beziehen.
Die Sperrfrist von drei Jahren gilt auch für sämtliche anderen Barbezüge, namentlich für Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF). Ausserdem können Sie einen Einkauf, auf den Sie innerhalb von drei Jahren eine Kapitalauszahlung vornehmen, nicht von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
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Personalisierte Strategie
Einkäufe in die 2. Säule können Sie in jedem Alter vornehmen. Wenn Sie beispielsweise als junges Kadermitglied befördert werden und einen höheren Lohn erhalten, steigen Ihre Möglichkeiten, sich einzukaufen. Durch den Einkauf von Beitragsjahren können Sie Ihre Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen.
Eine 50-jährige Geschäftsführerin wiederum kann Einkäufe gemeinsam mit einem Spezialisten planen, um sich zu den bestmöglichen Bedingungen frühpensionieren zu lassen. Eine selbstständigerwerbende Person schliesslich, die kurz vor der Pensionierung steht, könnte sich entscheiden, die Lücke aus den ersten Jahren der Tätigkeit zu schliessen, in denen sie lediglich den Mindestbetrag eingezahlt hatte.
Sollten Sie allfällige Einkäufe nach einer Scheidung vornehmen wollen, um die Übertragung der Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung Ihres vormaligen Ehepartners zu kompensieren, so können Sie diese in jedem Alter grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen (vorbehaltlich des Rechtsmissbrauchs).
Besondere Bedingungen für Unternehmer und Selbstständigerwerbende
Unternehmer und Selbstständigerwerbende haben ebenfalls die Möglichkeit, Beitragsjahre einzukaufen. Diese Einkäufe entsprechen den Jahren, in denen sie der beruflichen Vorsorge nicht oder nicht zu vergleichbaren Konditionen angeschlossen waren. Sie sind vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig. Hierbei stammt jedoch das zur Finanzierung des Einkaufs verwendete Geld aus dem steuerpflichtigen Vermögen des Versicherten. Im Hinblick auf die globale Vermögensverwaltung für Unternehmer und Selbstständigerwerbende tragen diese Einkäufe zu einer steuereffizienten Vermögensverwaltung bei. Sie schliessen das Privatvermögen, das Vorsorgeguthaben und die flüssigen Mittel des Unternehmens ein.
Für Unternehmer ist diese globale Vermögensverwaltung wichtig. Denn so vermeiden sie eine „Silo“-Sicht, die steuerlich ineffizient ist. So sollten sie beispielsweise die am stärksten besteuerten Wertpapiere in Vorsorgelösungen (wie ein überobligatorischer Plan) einbinden, um die Gesamtsteuerlast zu begrenzen. Belässt man sie hingegen in einem privaten Portfolio, unterliegen sie dem maximalen Steuersatz1.
Ermittlung der angemessenen Finanzierung für Einkauf in die 2. Säule
Da der erste Einkauf mit flüssigen Mitteln finanziert wird, die aber nicht immer verfügbar sind, stellt sich die Frage nach einer möglichen Finanzierung. Unternehmer können verfügbare und nicht für die betriebliche Aktivität ihrer Firma erforderliche flüssige Mittel als Dividende auszahlen. Diese wird dann einfach über den Unternehmeraktionär zur Reinvestition in seine berufliche Vorsorge weitergeleitet, ohne besteuert zu werden.
Bei anderen Berufen, die eine variable Vergütungskomponente aufweisen, kann beispielsweise der Jahresbonus zur Finanzierung des ersten Einkaufs verwendet werden. Für Selbstständigerwerbende wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Notare kann die Einführung eines Plans für die berufliche Vorsorge von besonders grossem Nutzen sein. Denn sie sind aus Sicht der Pensionskasse gleichzeitig Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
So oder so bietet das Schweizer System mit der Möglichkeit, in der 2. Säule Beitragsjahre einzukaufen, einen doppelten Vorteil für die Versicherten: Sie können einerseits ihre Altersleistungen verbessern und andererseits von Steuerabzügen profitieren.
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1 Unter Einhaltung der vorsorgerechtlichen Bestimmungen
Wichtige Hinweise.
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