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Expats in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Verstehen Sie die neuen Regeln zur Steueransässigkeit
Seit jeher sind die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) als steuerfreundlicher Ort für Privatpersonen und Unternehmen bekannt. Hinzu kommen die interessante strategische Lage sowie die prosperierende Wirtschaft, die Menschen aus der ganzen Welt anziehen. Bis vor Kurzem jedoch stiessen manche Expatriates in ihrem Heimatland aufgrund ihres neuen Steuerwohnsitzes in den Emiraten auf Schwierigkeiten: Sie standen im Verdacht, dort nicht wirklich ihren Lebensmittelpunkt zu haben und keine ausreichende Anzahl an Tagen vor Ort zu verbringen. Nicht zuletzt wegen des Mangels an klaren Vorschriften war es für diese Personen schwer, ihren Steuerwohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten nachzuweisen und so von den Vorteilen der Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren.
Den Vereinigten Arabischen Emiraten war es ein Anliegen, der grossen Expatriate-Bevölkerung entgegenzukommen, das Steuersystem zu modernisieren und sich an die internationalen Praktiken anzupassen. Deshalb erliess das Ministerkabinett im September 2022 das Gesetz Nr. 85. Dieses enthält neue Kriterien für den Steuerwohnsitz, die sich an den international anerkannten Standards in diesem Bereich orientieren.
Die neuen Vorschriften traten am 1. März 2023 in Kraft. Sie bieten natürlichen und juristischen Personen die willkommene Klarstellung hinsichtlich ihres Status als Steueransässige in den VAE. Die Bestimmungen ermöglichten auch ein leichteres Inkrafttreten der Körperschaftssteuer im Juni 2023.
Steuerlicher Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten – natürliche Personen
Die neuen ministeriellen Richtlinien der Vereinigten Arabischen Emirate sehen drei Hauptszenarien vor, in denen eine natürliche Person dort als steueransässig gilt:
1. Physische Anwesenheit über mindestens 90 Tage innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums von 12 Monaten. Dies gilt für Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate, für in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Personen oder für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats (GKR), die:
I. in den VAE einen ständigen Wohnsitz haben oder
II. in den VAE eine Beschäftigung ausüben oder ein Unternehmen betreiben
2. Physische Anwesenheit in den VAE über 183 Tage in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten
3. Hauptwohnsitz und finanzielle Interessen in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Festzustellen ist also, dass die Anzahl der in den Vereinigten Arabischen Emiraten verbrachten Tage nach wie vor relevant, aber nicht mehr das einzige berücksichtigte Kriterium ist. Die Ermittlung des Steuerwohnsitzes erfolgt nun anhand einer vollumfänglichen Bewertung der Situation natürlicher Personen. Ziel ist es, Personen mit starker Verbindung zu den Vereinigten Arabischen Emiraten, die dort eine Wirtschaftstätigkeit ausüben, als Steuerinländer anzuerkennen.
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Juristische Personen
Juristische Personen gelten in folgenden Fällen als in den VAE steueransässig:
- Die juristische Person ist nach geltendem Recht der VAE gegründet, errichtet oder anerkannt
- Die juristische Person erfüllt die im neuen Steuergesetz der VAE festgelegten Bedingungen für die Steueransässigkeit
Gemäss dem neuen Körperschaftssteuergesetz ist eine juristische Person in den VAE steueransässig, wenn sie nach geltendem nationalem Recht gegründet, errichtet oder anerkannt ist oder tatsächlich von den VAE aus verwaltet und kontrolliert wird.
Steuerwohnsitz im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Doppelbesteuerungsabkommen sind bilaterale Verträge zwischen zwei Staaten, die der Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkünften dienen sowie grenzüberschreitenden Handel und Investitionen fördern sollen. Diese Abkommen enthalten im Allgemeinen Vorschriften zur Bestimmung des Steuerwohnsitzes natürlicher und juristischer Personen. Zudem sehen sie Regeln für die Aufteilung von Besteuerungsrechten auf bestimmte Arten von Einkünften zwischen den beiden Staaten vor.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Vereinigten Arabischen Emirate Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 130 anderen Ländern unterzeichnet haben.
Die neuen Kriterien für den Steuerwohnsitz sind wichtig für Personen, die von den Vorteilen der von den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschlossenen Steuerabkommen profitieren möchten. Dazu müssen natürliche und juristische Personen jedoch zunächst ihren Status als Steuerinländer nach den Vorschriften des jeweiligen DBA nachweisen.
Mehrere zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und anderen Ländern abgeschlossenen DBA nehmen Bezug auf die nationale Gesetzgebung der VAE, um festzustellen, ob eine Person zu Zwecken des jeweiligen DBA im Land ansässig ist. Die Einführung neuer nationaler Kriterien für den Steuerwohnsitz sorgt für mehr Klarheit. Sie vereinfacht die Anwendung der DBA und die Anerkennung von Bescheinigungen über den Steuerwohnsitz durch die Vereinigten Arabischen Emirate.
Bescheinigungen über den Steuerwohnsitz
Ist der Steuerwohnsitz im Rahmen eines DBA festgestellt, kann die Person oder der Rechtsträger bei der zuständigen Steuerbehörde eine Bescheinigung über den Steuerwohnsitz beantragen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis des Status als Steuerinländer und kann verwendet werden, um die Vorteile des DBA im anderen Land zu beanspruchen.
Die Bescheinigung über den Steuerwohnsitz ermöglicht es natürlichen und juristischen Personen, die Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zu nutzen. Ebenso lässt sich der persönliche Steuerstatus von Personen klären, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnen und arbeiten möchten.
Steuerinländer der Vereinigten Arabischen Emirate, die eine der oben genannten Bedingungen erfüllen, können über das Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine Bescheinigung über ihren Steuerwohnsitz beantragen. Die ESTV ist berechtigt, bei jeder staatlichen Behörde alle relevanten Informationen und Unterlagen über den Antragsteller anzufordern.
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