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Familienunternehmen und Nachfolgeplanung, ein Komplexer Prozess
Familienunternehmen in der Schweiz, der Nachfolgeplanung ist für Ihr Vermögen und Ihre Familie von grösster Bedeutung. Es ist ein laufender und komplexer Prozess. Im Gespräch mit Marie-Christine von Pezold, Head Lombard Odier Family Programme1.
Die Organe2 und Instrumente3 der Family Governance4 garantieren Transparenz, Kommunikation, Stabilität und Kontinuität in der Familie. Die Nachfolge stellt für eine Familie und ihr Vermögen eine grosse Herausforderung dar. Ihre Planung hat höchste Priorität. Sie muss rechtzeitig erfolgen, aber auch angepasst werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.
Warum ist eine Nachfolgeplanung für Familienunternehmen wichtig?
Die Nachfolgeplanung ist ein laufender und komplexer Prozess, bei dem ein umsichtiges Vorgehen gefragt ist, denn es gilt, für mögliche Problematiken wie die Teilung bestimmter Vermögenswerte (z.B. Immobilien oder Kunstsammlungen) oder bei Familienunternehmen die Inhabernachfolge einerseits und die Führungsnachfolge andererseits gerüstet zu sein. Wir empfehlen, mit dem Prozess so früh wie möglich zu beginnen. So können alle zu berücksichtigenden Aspekte eingehend und in aller Ruhe geprüft und Notsituationen, in denen sofort Massnahmen getroffen werden müssen, so weit wie möglich vermieden werden. Um die sich aus den Lebenszyklen der Familienmitglieder ergebenden Veränderungen und die damit verbundenen steuerlichen oder rechtlichen Herausforderungen besser verstehen zu können, bedarf es einer guten Nachfolgeplanung.
Was sieht das Schweizer Recht vor, wenn die Nachfolgeplanung ausbleibt?
Wenn der Erblasser5 seine Nachfolge nicht selbst regelt, kommen die Bestimmungen des Erbrechts zur Anwendung. Durch das Verfassen einer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags kann der Erblasser jedoch seine Nachfolge bestimmen. Allerdings müssen die vom Schweizer Gesetz geschützten Erben mindestens ihren Pflichtteil erhalten. Die Pflichtteilsberechtigten sind der überlebende Ehegatte bzw. eingetragene Partner und die Nachkommen. Fehlen diese, ist auch für die Eltern des Verstorbenen ein Pflichtteil vorgesehen. Der Pflichtteil beträgt für alle Nachkommen drei Achtel, jener des überlebenden Ehegatten ein Viertel. Daraus ergibt sich ein verfügbarer Erbteil von drei Achtel, der per Testament frei zugeteilt werden kann. Der Erbvertrag kann von den erwähnten Pflichtteilen abweichen, vorausgesetzt die Pflichtteilsberechtigten sind mit Bestimmungen einverstanden, die ihre Pflichtteile betreffen. Im Übrigen muss ein Erbvertrag zwingend vor einem Notar abgeschlossen werden.
Angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten 100 Jahren steht eine Modernisierung des Schweizer Erbrechts auf der Agenda. Derzeit steht auf Bundesebene ein Reformprojekt in der Diskussion. Das Projekt sieht vor, dass der Erblasser über einen grösseren Teil seines Vermögens frei verfügen kann. Dazu sollen die Pflichtteilsquoten gesenkt werden. Da das Gesetzgebungsverfahren noch einige Zeit dauern wird, ist kaum damit zu rechnen, dass die neuen Gesetzesbestimmungen vor 2020 in Kraft treten.
Welches sind die zentralen Fragen bei der Nachfolgeplanung eines Familienunternehmens?
In der ersten Phase sollten die Ziele der Nachfolgeplanung auf drei Ebenen definiert werden:
- Die Familie : Soll das Familienerbe fair aufgeteilt werden? Soll der Familienzusammenhalt bewahrt und damit Familienkonflikte verhindert werden?
- Das Vermögen : In welchem Masse soll die finanzielle Absicherung der Familie oder des überlebenden Ehegattens garantiert werden? Wie soll die Verwaltung des Familienvermögens optimiert werden? Müssen Massnahmen zur Vermeidung einer Wertverminderung ergriffen werden?
- Das Familienvermögen, seine Übergabe und die Nachfolge in der Unternehmensführung : Soll das Unternehmen unter der Kontrolle der Familie bleiben oder ist ein Verkauf vorzuziehen? Soll das Unternehmen weiter von der Familie und/oder vom Verwaltungsrat geführt werden? Wie soll das wirtschaftliche Wohlergehen des Unternehmens auf Dauer sichergestellt werden?
Die zweite Phase besteht in der Entwicklung einer Strategie, mit der die vordefinierten Ziele erreicht werden können
In Bezug auf die Familie: Soll die Übertragung einiger oder aller Vermögenswerte vor oder nach dem Todesfall erfolgen? Es kann sich zu Ausbildungszwecken oder zur steuerlichen Optimierung lohnen, Vermögenswerte frühzeitig zu übertragen. Soll die Nachfolgeplanung mit oder ohne Einbezug der Nachkommen vorbereitet werden?
In Bezug auf das Vermögen: Soll das Familienvermögen ganzheitlich oder getrennt nach Anlageklassen verwaltet werden? Wie soll die Übergabe der Vermögenswerte erfolgen? Bestimmte Vermögenswerte, wie etwa Immobilien, Kunstsammlungen oder Unternehmen, lassen sich oft nur schwer bewerten oder aufteilen. Eine gemeinsame Verwaltung des Vermögens kann eine Lösung sein. Die Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Verwaltung des mobilen Vermögens und der Sachanlagen sind die gleichen: Die Vorteile einer gemeinsamen Administration sind eine zentralisierte und professionelle Verwaltung sowie eine Optimierung der Kosten. Die Nachteile sind das Risiko von Konflikten und die fehlende Autonomie der Inhaber.
In Bezug auf das Familienunternehmen stossen wir wieder auf die beiden Ebenen der Inhaber- und Führungsnachfolge: Soll die Familie zu 100% Inhaberin bleiben? Soll in Bezug auf die Inhaberschaft eine Mischlösung gefunden werden, indem beispielsweise Privatinvestoren gesucht werden oder der Gang an die Börse erfolgt? Die Öffnung des Kapitals für Dritte kann sich als hilfreich erweisen, wenn einer der Nachkommen ausbezahlt werden muss. Wie soll die Unternehmensleitung ausgestaltet werden? Soll sie aus einer einzigen Person oder aus einem Führungsteam bestehen?
Unsere Empfehlung ist: Auch die heiklen Themen sollen angesprochen und diskutiert werden, um nachhaltige Lösungen zu finden.
Die dritte und letzte Phase ist die der Umsetzung
- In Bezug auf die Familie ist die Kommunikation der Nachfolgeplanung, eventuell begleitet durch die Erarbeitung einer Familienverfassung besonders wichtig.
- In Bezug auf das Vermögen ist die rechtliche und steuerliche Umsetzung einzuleiten und die Vermögensverwaltung und Vorsorge anzupassen.
- Bei Firmen beschränkt sich die Nachfolgeregelung nicht auf juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte. Sie umfasst auch den sehr intensiven Prozess der Einarbeitung des familieninternen Nachfolgers.
Wir empfehlen die Hinzuziehung von Experten, die Sie bei der Umsetzung der Nachfolgeplanung unterstützen und Ihnen helfen, bestimmte Klippen zu umgehen. Sie können auch eine Vertrauensperson beiziehen. Diese Fachberatung deckt zwei Bereiche ab: Einerseits eine lösungsorientierte Fachberatung, bei der auf Anwälte, Steuer- und Finanzberater sowie Wirtschaftsprüfer zurückgegriffen wird. Andererseits eine prozessmanagementorientierte Fachberatung, bei der Coaches, Moderatoren oder Mediatoren hinzugezogen werden.
Welche rechtlichen Instrumente für die Nachfolgeplanung stehen zur Verfügung?
Ein Todesfall hat komplexe juristische Folgen – nicht nur auf der Ebene des Erbrechts, sondern auch auf der Ebene des Sozialversicherungs- und Vorsorgerechts, des Steuerrechts sowie des Ehe- und Gesellschaftsrechts. Die rechtlichen Instrumente der Nachlassplanung sind zum Beispiel:
- Im Erbrecht: das Testament, der Erbvertrag, der Erbvorbezug (oder meldepflichtige Schenkungen).
- Im Eherecht: der Ehevertrag, mit dem der Güterstand verändert werden kann (Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft).
- Im Gesellschaftsrecht: die Familienholding oder der Aktionärsvertrag.
Das Testament ist die häufigste Verfügungsform. Der Erblasser trifft einseitige, jederzeit widerrufbare Anordnungen über seinen Nachlass. Mit einem Erbvertrag trifft der Erblasser mit seinen Erben (oder bestimmten unter ihnen) eine bindende Abmachung über seinen Nachlass. Der Erbvertrag ist für alle Personen, die ihn unterzeichnen, verbindlich.
Bestimmte Aspekte der Planung können auch in einem Ehevertrag geregelt werden. Die güterrechtliche Anordnung kann die Aufteilung bestimmter Vermögenswerte beeinflussen.
Der Aktionärsvertrag regelt das Verhältnis der Anteilseigner untereinander und kann sehr hilfreich für Unternehmerfamilien sein. Er definiert insbesondere die Kauf- und Vorkaufsrechte, die Übernahmerechte, den Eintritt und das Ausscheiden von Aktionären, die Stimmrechte und die Vertretungsarten sowie die Bewertung des Unternehmens im Falle des Ausscheidens.
Wie sieht bei einem Familienunternehmen der Zeitplan der Umsetzungsplanung für die Nachfolge aus?
In einem Familienunternehmen sollte die geschäftsführende Generation (idealerweise im Alter um die 50 Jahre) zunächst Grundsatzentscheidungen treffen entsprechend den definierten Zielen: Soll das Unternehmen bzw. die Aktien in der Familie behalten oder verkauft werden? Soll das Unternehmen in Zukunft durch Fremde oder durch Familienmitglieder geführt werden? Wie kann die finanzielle Sicherheit der Familienmitglieder gewährleistet werden?
Dann folgt die Umsetzung der Entscheidungen bezüglich der Führungs- und Inhabernachfolge, die während des gesamten Übergabeprozesses der Geschäftsführung an das/die Mitglied(er) der geschäftsführenden Familie der nachfolgenden Generation andauert. Diese Phase dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Die folgenden zentralen Themen sollten behandelt werden: Der/Die Nachfolger(in) sollte ehrlich die Frage beantworten, ob er/sie diese Rolle annehmen will und ob er/sie fähig ist, diese Rolle auszufüllen. Wenn über einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin dann entschieden wurde, sind Eintrittszeitpunkt, Karrierepfad, Leistungsbeurteilung für den/die Nachfolger(in) und der definitive Übergabezeitpunkt festzulegen. Der Rollenwechsel ist konkret zu organisieren und es gilt Spielregeln zu vereinbaren. Zum Beispiel ist klar festzulegen, dass sich der Vorgänger definitiv aus dem Tagesgeschäft zurückzieht. Ebenso sind die Führungsmannschaft und die Führungsstruktur konkret anzupassen. Die rechtlich verbindlichen Vereinbarungen sind zu treffen und steuerlich zu optimieren.
Die konkrete Nachfolge in einem Unternehmen und die Leitung des Unternehmens beginnt nach der Übergabe. In dieser Phase sollte die Neuausrichtung des Unternehmens stattfinden. Der scheidende Geschäftsführer hat losgelassen und ist im Alltagsgeschäft des Unternehmens nicht mehr eingebunden. Die neuen geschäftsführenden Familienmitglieder müssen ihren eigenen Führungsstil finden und das Unternehmen an die neuen Herausforderungen anpassen. Einigen Seniors und/oder Juniors lassen sich während dieses konkreten Übergabeprozesses coachen, was aber nicht immer notwendig ist.
Der Nachfolgeprozess sollte nicht nur gut durchdacht und sorgfältig geplant sein, es soll auch genug Zeit dafür vorgesehen werden, um ohne Druck eventuell nötige Anpassungen des Nachfolgeplanes durchführen zu können.
Welche Instrumente und Gremien stellt uns die Family Governance für die Nachfolgeplanung zur Verfügung?
Der „Systemwandel-Nachfolge“ spielt sich auf drei Ebenen ab: (i) auf Inhaberebene, also der juristischen Ebene, (ii) auf Unternehmensebene, also der ökonomischen Ebene, und (iii) auf der Familienebene, also der emotionalen Ebene.
Die Generalversammlung stimmt über die Bestellung und Abbestellung von familieninternen und familienexternen Verwaltungsräten ab. Somit kann sie auf die Nachfolge der Familienmitglieder im Verwaltungsrat des Unternehmens Einfluss nehmen.
Der Verwaltungsrat kann eine Rolle bei der Berufung und Abberufung der Geschäftsführung spielen und auf diese Weise Einfluss auf die Nachfolge in der Geschäftsführung ausüben. Er kann auch bei der Beurteilung von Familienmitgliedern für Funktionen im Unternehmen hinzugezogen werden.
Es ist wichtig, dass das Unternehmen im Notfall einen Kontinuitätsplan hat. Er sieht vor, was zu geschehen hat, wenn ein Familienmitglied in einer Schlüsselfunktion plötzlich ausfällt und es noch keine familieninterne Führungsnachfolge gibt, denn die Kontinuität der Unternehmensführung muss trotzdem sichergestellt werden.
Für die Familie im Unternehmen gibt es den Familien-Personalplan: In diesem Plan wird spezifiziert, welche Lerninhalte für Familienmitglieder der nächsten Generation erforderlich sind, um sich auf ihre künftigen Rollen im Unternehmen vorzubereiten. Er legt auch das interne Karrieremanagement von Familienmitgliedern fest. Neben der erforderlichen Erfahrung werden in diesem Dokument auch Verfahren zur Leistungsbeurteilung der Familienmitglieder erfasst. Bei der Führungsnachfolge ist es sehr wichtig, klar definierte Kriterien und einen transparenten Auswahlprozess der Nachfolgekandidaten zu haben. Auf diese Weise können Konflikte vermieden und ein faires Auswahlverfahren gewährleistet werden.
Für die Familie unter sich gibt es die bereits erwähnte Familienverfassung. Sie legt die Strategie der Nachfolge fest und definiert die verschiedenen Rollen und Verantwortungsbereiche der Aktionäre. Dem Gremium Familienrat, oder dem Familienmanager bei kleineren Familien, fällt die Rolle des Begleiters in Nachfolgefragen und Nachfolgeprozessen zu.
Die einzelnen Schritte der erfolgreichen Nachfolgeplanung in Kürze
- Entscheiden Sie sich für eine Strategie: Was wollen Sie erreichen und wie kommen Sie am besten zum Ziel?
- Bereiten Sie Ihre Nachfolge rechtzeitig vor: Ziehen Sie Spezialisten hinzu und bereiten Sie gemeinsam die möglichen Lösungen für Familie, Vermögen und Unternehmen vor.
- Konkretisieren Sie Ihre Lösungen mittels der Instrumente und Gremien, die Ihnen dafür zur Verfügung stehen (Schweiz am Puls Herbst-Winter 2016 – Durchdachte Family Governance).
- Kommunizieren Sie während des Nachfolgeprozesses mit den betroffenen Personen, seien Sie transparent.
- Wir sind uns bewusst, dass dieser Prozess nicht immer ohne Hindernisse abläuft und oft länger als erwartet oder gewünscht dauern kann. Deshalb ist es ungemein wichtig einen Kontinuitätsplan zu haben.
1 Ziel des Lombard Odier Familienprogramme mit seinem einzigartigen und innovativen Ansatz ist es, Familien bei der Organisation, dem Schutz und der Übergabe ihres Vermögens zu begleiten. Es ist in zehn Module und drei Abschnitte gegliedert, die um ihre Bedürfnisse gruppiert sind: Governance, Nachfolge und Vermögensberatung. Anhand von Fallbeispielen und Analysen konkreter Situationen erhalten Familien die Instrumente, die zur Entwicklung von nachhaltigen Lösungen erforderlich sind.
2 Familienorgane können sein: die Familienversammlung (alle Familienmitglieder), der Familienrat (bestimmte Mitglieder der Familie), verschiedene Familienausschüsse (bestimmte Familienmitglieder) wie etwa der Anlageausschuss, philanthropische Ausschuss und der Ausschuss der neuen Generation.
3 Bei dem Instrument Familienverfassung oder Familiencharta handelt es sich um ein strategisches Dokument, das von allen Familienmitgliedern definiert und mitgetragen wird – sozusagen ein Leitfaden für die Leitung des Unternehmens und der Verwaltung des Familienvermögens. Dieses Dokument ist ein zentrales Element einer Strategie zur Konfliktprävention.
4 Die Family Governance richtet Steuerungs-, Kontroll- und Kommunikationsmechanismen ein und setzt in der Familie einen Rahmen für die Entscheidungsfindung. Sie gewährleistet Transparenz und Stabilität, fördert den Zusammenhalt und gewährleistet so die Kontinuität des Familienerbes.
5 Der Erblasser setzt ein Testament auf, um sein gesamtes Erbe oder einen Teil davon auf eine Person oder mehrere Personen zu übertragen oder einem gesetzlichen Erben (zum Beispiel einem Kind) einen Erbteil zuzuweisen, der höher als der gesetzliche Erbteil ist.
Wichtige Hinweise.
Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.
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