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    Neue Chancen für Externe Vermögensverwalter

    Neue Chancen für Externe Vermögensverwalter
    Laurent Pellet - Limited Partner and Global Head of External Asset Managers

    Laurent Pellet

    Limited Partner and Global Head of External Asset Managers

    L’Agefi, September 3. 2018, von Laurent Pellet

    Das neue Finanzinstitutsgesetz FINIG, das kurz vor der Annahme im Parlament steht, verleiht dem Stand der unabhängigen oder externen Vermögensverwalter echte Anerkennung. Welche Auswirkungen hat dieses Gesetz auf die Aktivitäten der Bank in diesem Segment?

    Die neuen FIDLEG- und FINIG-Bestimmungen, die aller Wahrscheinlichkeit nach 2020 in Kraft treten, stellen in der Tat eine rechtliche Anerkennung des Berufsstands dar – auch wenn er heute schon dem GwG (Geldwäschereigesetz) und einem Verhaltenskodex unterliegt. Es handelt sich daher um einen wichtigen Paradigmenwechsel für die externen Vermögensverwalter, der zu neuen Anforderungen in Bezug auf Eigenkapital, Berichterstattung, Haftpflichtversicherung, aber auch hinsichtlich der Organisation, Aus- und Weiterbildung und Governance führen wird. Dazu gehören auch neue Einschränkungen, die eine grosse Anzahl an Unternehmen dazu veranlassen werden, sich noch stärker zu professionalisieren und somit ihre Geschäftsmodelle überdenken zu müssen. Was einige von ihnen bereits getan haben, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.


    Welche Vorteile bringt das mit sich?

    Der grosse Vorteil der neuen Regelung besteht darin, dass sie auch die Möglichkeit bietet, das Wachstum der Unternehmen zu fördern, die sich im Professionalisierungsprozess befinden. Der Erfolg externer Vermögensverwalter erfordert für einen Grossteil dieser Strukturen zwangsläufig eine Überprüfung der Geschäftsmodelle mit einer klaren Definition ihrer internen Expertise. Entweder durch die interne Stärkung bestimmter Fähigkeiten oder durch die Nutzung externer Dienstleister (Sourcing) für bestimmte Fähigkeiten, anstatt sie intern neu zu erfinden.


    Hatte sich angesichts der erhöhten Anforderungen, die die kleinsten Akteure zu Zusammenschlüssen bewegten, eine Konsolidierung der Branche bereits abgezeichnet?

    Trotz der Finanzkrise und des Inkrafttretens neuer Bestimmungen wie insbesondere von MiFID II, die sich auf die in Europa tätigen externen Verwaltungsgesellschaften ausgewirkt haben, würde ich nicht wirklich von Konsolidierung sprechen. In der Schweiz betrafen die jüngsten Fusionen im Bereich der externen Vermögensverwaltung eher Akteure einer gewissen Grösse, mit verwalteten Vermögen von 500 Millionen, einer Milliarde oder mehr. Es handelte sich um Zusammenschlüsse, die eine gewisse Beständigkeit gewährleisten sollten, zum Beispiel zwischen älteren und jüngeren Akteuren, was einer neuen Struktur Schwung verleihen kann. Oder um Zusammenschlüsse mit dem Zweck, einem Unternehmen, das auf einen Markt fokussiert ist, Zugang zu einem neuen internationalen Kundenkreis zu gewähren, der in einer bestimmten Region der Welt konzentriert ist, damit es seine Wachstumsstrategie diversifizieren kann.

    Es hat unter den externen Vermögensverwaltern – im Gegensatz zu dem, was alle vermutet hatten – keine wirkliche Konsolidierung gegeben, was namentlich an der abwartenden Haltung der Branche lag. Die Verringerung ihrer Anzahl war eher altersbedingt: wenn Akteure kein Überleben ihrer Gesellschaft mehr sicherstellen konnten. Ganz besonders gilt das für Mikrounternehmen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, ohne konsolidiert zu werden.

    Die neuen Verwaltungsgesellschaften werden heute als Team aufgebaut. Die Geschäftsführer begreifen, dass es illusorisch ist, alleine aus einer Bank auszuscheiden, um ein kleines Unternehmen aufzubauen. Entweder gehen sie als Team, oder sie schliessen sich einer bestehenden Verwaltungsgesellschaft an.
     

    Die Geschäftsführer begreifen, dass es illusorisch ist, alleine aus einer Bank auszuscheiden, um ein kleines Unternehmen aufzubauen. Entweder gehen sie als Team, oder sie schliessen sich einer bestehenden Verwaltungsgesellschaft an.


    Und Sie selbst – welches Profil eines externen Vermögensverwalters bevorzugen Sie?

    Eine der Stärken von Lombard Odier besteht in den individuellen Dienstleistungen für ihre Kunden – in diesem Fall professionellen Kunden im Rahmen der Tätigkeit für externe Vermögensverwalter . Die regelmässigen Interaktionen mit diesen Kunden zeigen, dass sie dabei sind, ihr Geschäftsmodell zu überdenken, und ihre Existenz im Rahmen der neuen Bestimmungen sicherstellen wollen. Das sind genau die Unternehmen, mit denen wir arbeiten wollen.


    Geht es oft um Mindestbeträge?

    Es gibt keine Mindestschwellen im eigentlichen Sinne; jedes Bankinstitut legt seine entsprechenden Kriterien fest. Wir bevorzugen aber tendenziell Unternehmen mit einem soliden Geschäftsmodell und einer echten Wachstumsstrategie. Über die Kriterien von Mindestbeträgen und Unternehmensgrösse hinaus möchten wir mit gut organisierten Unternehmen mit einem klar definierten Geschäftsmodell zusammenarbeiten. Denn wir wollen solide, langfristig ausgerichtete Partnerschaften aufbauen.


    Wie sieht die Geschäftsentwicklung der von Ihnen geleiteten Abteilung für dieses Jahr aus?

    Wir haben unsere Tätigkeit mit den externen Vermögensverwaltern stark ausgebaut. Vor allem aber fügt sie sich perfekt in die Entwicklungsstrategie der Lombard Odier Gruppe ein. Es handelt sich um einen strategischen Markt, der eine äusserst interessante Kundengruppe darstellt. Und wir entwickeln unser Produkt- und Dienstleistungsangebot kontinuierlich weiter, um den Bedürfnissen externer Vermögensverwalter gerecht zu werden, die selbst gegenüber ihren Endkunden innovativ sein müssen.

    Was sind die bevorzugten Produkte und Dienstleistungen?

    Über die erste Grundsäule, d.h. die Dienstleistungen einer Depotbank mit einem Team für die externen Vermögensverwalter, hinaus müssen wir deren Kunden die Topqualität unserer Dienstleistungen bieten.

    Darüber hinaus müssen externe Vermögensverwalter einer oft jungen und anspruchsvollen Kundschaft nach einer Reihe neuer Produkte nachkommen. Das betrifft angesichts der wachsenden Nachfrage nach dieser Anlageklasse insbesondere die Expertise im Bereich Private Equity, aber auch in den Bereichen Impact Investing sowie nachhaltige oder sozialverträgliche Anlagen. Erwartungen, die im Übrigen voll und ganz denen unserer eigenen Privatkunden entsprechen. Unser philanthropisches Angebot, das für die Kunden von Lombard Odier zentrale Bedeutung hat, entspricht auch einem ganz neuen Bedürfnis in der Welt der externen Vermögensverwalter.
     

    Erwartungen, die im Übrigen voll und ganz denen unserer eigenen Privatkunden entsprechen. Unser philanthropisches Angebot, das für die Kunden von Lombard Odier zentrale Bedeutung hat, entspricht auch einem ganz neuen Bedürfnis in der Welt der externen Vermögensverwalter.


    Bedeutet das auch spezifische Instrumente für die Berichterstattung?

    Ja. Die Entwicklung betrifft auch das Reporting, das von den externen Vermögensverwaltern für ihre Kunden immer stärker personalisiert werden kann. Zu erwähnen ist auch die Weiterentwicklung der IT-Systeme, die wir ihnen im Zeitalter der Digitalisierung zur Verfügung stellen können. Die Qualität unserer entsprechenden Dienstleistungen beruht im Übrigen auch auf unserem umfassenden Know-how im Private-Equity-Geschäft und in den anderen Anlageklassen.


    Das Wachstum der privaten Vermögensverwaltung gründete in den letzten Jahren oft auf Lombardkrediten. Können auch die externen Vermögensverwalter diese Art von Dienstleistung anbieten?

    Das Angebot von Lombard Odier umfasst Lombardkredite, über welche die externen Vermögensverwalter für ihre Kunden verfügen können. Kunden, die eine Lombardfinanzierung benötigen, also ihr bei der Bank hinterlegtes Portfolio verpfänden, können diese Kreditfazilitäten entsprechend ihrem Bedarf und natürlich entsprechend unseren internen Risikokriterien erhalten. Wir bieten keine direkten Möglichkeiten einer Hypothekenfinanzierung bei Immobilien an. Aber wir begleiten unsere Kunden mit Hypothekenbedarf über unsere Partnerschaft mit MoneyPark.


    Welche Herausforderungen bestehen hinsichtlich der Compliance?

    In der Schweiz werden aufgrund von FINIG und FIDLEG unsere Geschäftsbeziehungen von vornherein mit Unternehmen geknüpft, die in ihren Ursprungsländern bereits ordnungsgemäss reglementiert sind. Im Rahmen der heute in der Schweiz verankerten Selbstregulierung muss man sicherstellen, dass das Unternehmen einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angehört und einen Verhaltenskodex befolgt. Im Ausland müssen wir entsprechend den betreffenden Bestimmungen auch überprüfen, ob das Unternehmen über den erforderlichen Lizenztyp verfügt. Die neue Regelung hat jedoch nicht zur Folge, dass der Prozess komplexer wird – im Gegenteil. Denn es ist ein Überwachungsorgan anstatt der SRO mit all ihren eigenen Verhaltenskodexen vorgesehen. Und selbst wenn es mehrere Überwachungsorgane geben sollte, werden sie alle von der FINMA, der Kontrollbehörde, überwacht.


    Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass eine Bank derartige Geschäfte rentabel und effizient tätigen kann?

    Es muss eine entsprechende Abteilung mit Fachleuten vorhanden sein, die in der Mehrzahl seit über zehn Jahren die externen Vermögensverwalter betreuen und daher perfekt mit dieser Tätigkeit vertraut sind, sowie ein hochstehendes digitales Angebot, das ständig weiterentwickelt wird. Genau in dieser Hinsicht erbringen Depotbanken wie Lombard Odier einen Mehrwert.


    In welchen anderen Ländern baut Lombard Odier ihre Tätigkeit für externe Vermögensverwalter aus?

    Wir haben in Luxemburg spezielle Teams für die europäischen Vermögensverwalter aufgebaut. In London sind es Teams mit Booking-Möglichkeiten, die sich fast ausschliesslich an externe Vermögensverwaltungsgesellschaften mit einer FSA-Lizenz richten. Zudem sind wir in Singapur präsent, wo wir im Stadtstaat ansässige Unternehmen, aber auch europäische oder Schweizer Gesellschaften betreuen. Und auch auf den Bahamas verfügen wir über ein Team.

    Wichtige Hinweise.

    Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend "Lombard Odier") herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre. 

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