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Eine steuerlich effiziente Vermögensverwaltung – mehr Rendite für Ihre Vorsorgeguthaben
Das Schweizer Recht bietet verschiedene Möglichkeiten, Ersparnisse steuerlich zu optimieren, nämlich über die Steuerbefreiung der Beiträge an die 2. Säule und gebundene Vorsorge in der 3. Säule, Hypothekenzinsen oder die überobligatorische berufliche Vorsorge („Bel Etage") per Einkauf von Beitragsjahre. Jeder Mensch hat seine eigene Vorstellung von der Planung seiner Vorsorge und von seinem Leben im Ruhestand. Die Bank Lombard Odier1 bietet neuartige und individuelle Lösungen an, die auf die spezifischen Vermögensbedürfnisse und die Lebensziele ihrer Kunden und von deren Familien abgestimmt sind.
Das Schweizer Volk hat die Reformvorschläge2 abgelehnt. Nachstehend finden Sie Manuel Leuthold - Präsident des Verwaltungsrats von Compenswiss, dem Ausgleichsfonds AHV/IV/EO - Exklusivinterview, sowie die Ausführungen unserer Bankiers Jacqueline Piguet und Gérard Cuérel. auf die Zukunft des Drei-Säulen-Systems sowie auf die Herausforderungen für den Vorsorgemarkt in der Schweiz ein.
Manuel Leuthold, Präsident des Verwaltungsrates von Compenswiss
Vor welchen Herausforderungen steht der Vorsorgesektor in der Schweiz?
„Lassen Sie mich zunächst anmerken, dass unser schweizerisches Sozialversicherungssystem mit seinen drei Säulen3 als Antwort auf ein gesellschaftliches Bedürfnis geschaffen wurde. Das Ziel war es, den Lebensstandard der Arbeitnehmer am Ende (oder bei einer Unterbrechung) ihres Erwerbslebens oder den Lebensstandard ihrer Familien im Todesfall sicherzustellen. Die Struktur unserer Gesellschaft und die Lebensgewohnheiten der Menschen entwickeln sich ständig weiter. Das erfordert eine Anpassung des Vorsorgesystems. Dabei sind Kriterien wie das Erwerbseintrittsalter, das Rentenalter, die Lebenserwartung, das Zinsniveau, die Renditeerwartungen für die Kapitalmärkte und die Arbeitslosenquote zu berücksichtigen. Heutzutage gestaltet sich die Finanzierung der Altersvorsorge aufgrund der demografischen Veränderungen zusehends komplizierter – das ist eine grosse Herausforderung für die Sozialversicherungen, Pensionskassen und Finanzmarktakteure.
Der schweizerische Vorsorgemarkt ist ein wichtiger Wirtschaftszweig: In der 1. Säule liegen rund CHF 50 Mrd., in der 2. Säule rund CHF 800 Mrd. und in der 3. Säule rund CHF 150 Mrd. (davon CHF 100 Mrd. in der Säule 3a und CHF 50 Mrd. auf Freizügigkeitskonten). Das Potenzial für die personalisierte Vermögensverwaltung ist gross – und damit auch das Interesse der Branche, die diese Mittel verwaltet. Wir gehen davon aus, dass die Hälfte des überobligatorischen Teils der 2. Säule und der Säule 3a in individuell verwalteten, das heisst auf das Profil und die Persönlichkeit des Empfängers abgestimmten, Portfolios angelegt ist. Dies eröffnet Bankiers und Versicherern ein weites Betätigungsfeld.
Das Mass an Solidarität (namentlich in Bezug auf die Kapitalisierungs- und Verteilungsgrundsätze) ist in den drei Säulen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während die 1. Säule ganz auf dem Solidaritätsgedanken aufbaut und der obligatorische Teil der 2. Säule stark reguliert4 ist, können der überobligatorische Teil der 2. Säule sowie die 3. Säule flexibler und individueller gestaltet werden. Dabei spielen steuerliche Überlegungen5 eine massgebliche Rolle.
Es ist schwierig, stark voneinander abweichenden Profilen und Interessen unter einem einzigen Verwaltungsdach gerecht zu werden. Ob kurz vor der Pensionierung stehender Arbeitnehmer oder junger Manager – beiden gemeinsam ist der Wunsch, die Zeit bis zur Rente bestmöglich für den Aufbau ihres Vorsorgevermögens zu nutzen. Doch ihre Erwartungen sind ganz unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die Interessen und Ziele der erwerbstätigen und der pensionierten Mitarbeitenden stark auseinanderklaffen. Auch das aktuelle Negativzinsumfeld wirkt sich nicht auf alle Altersklassen gleich aus. So dauert es bei niedrigen Zinsen länger, bis ein Vorsorgekapital angespart ist. Rentenbezüger hingegen profitieren davon, dass ihre Pension aufgrund der niedrigen Inflation weniger stark an Kaufkraft verliert.
Alles in allem glaube ich, dass die Aufteilung auf drei Säulen das System stärkt, es langfristig stabiler macht und seine Qualität steigert. Die Herausforderungen sind zahlreich: Insbesondere gilt es, zuverlässige Prognosen zu erstellen und die richtigen Entscheidungen zu treffen, um dieses System zu bewahren, um das uns viele beneiden. Eine Vielzahl von Interessen muss berücksichtigt werden. Gleichzeitig gibt es viele Lösungen, die analysiert und umgesetzt werden können, damit jeder auf seine Rechnung kommt.“
Jacqueline Piguet, Vermögensverwalterin, Bank Lombard Odier & Co AG
Wie steht Lombard Odier zum Thema Vorsorgekapital?
Die Vermögensverwaltung – genauer gesagt die Verwaltung von Vermögenswerten, also auch von Vorsorgeguthaben – ist unser Metier. Diese Guthaben machen häufig einen wesentlichen Teil des finanziellen und beweglichen Vermögens unserer Kunden aus. Aus diesem Grund ist es entscheidend, sie bei einer ganzheitlichen Vermögensverwaltung einzubeziehen. Im Zentrum unseres Angebots steht die konsolidierte Vorsorge: Wir stellen Ihre privaten Vermögenswerte Ihren Vorsorgeguthaben gegenüber, um Ihre Gesamtsituation zu optimieren. Ziel ist eine höhere Rendite nach Steuern bei gleichem Risiko. Vorsorgelösungen nach unserem Ansatz bieten einen Mehrwert und ermöglichen erhebliche Steuerersparnisse. Bei der Anlage der Vermögenswerte für unsere Kunden halten wir uns stets an die Bestimmungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2).
Was braucht es für eine massgeschneiderte Vermögensverwaltungslösung?
Um Ihnen personalisierte Lösungen vorzuschlagen, müssen wir in erster Linie Ihre Bedürfnisse kennen und uns einen Überblick über Ihr Vermögen verschaffen. So können wir Sie bei jedem Lebensereignis mit potenziellen Vermögensfolgen begleiten – wie einer Hochzeit, einem Immobilienkauf, einer Firmenübertragung, einer Nachlassplanung oder Ihrer Vorsorgeplanung. Dies ermöglicht uns, die Anpassungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die Strategie stets optimal auf Ihre Anforderungen auszurichten. Dabei empfiehlt es sich, all Ihre traditionellen Vermögenswerte, flüssigen Mittel, Anlagen und alle anderen Elemente zu berücksichtigen, die Ihr Vermögen ausmachen oder beeinflussen. Unser Ziel ist es, diese beiden Kompetenzbereiche miteinander zu verschmelzen.
Gérard Cuérel, Vermögensverwalter, Bank Lombard Odier & Co AG
Worauf baut die steuerlich effiziente Vermögensverwaltung auf?
Jeder Mensch hat persönliche Vorstellungen von seiner Pensionierung und ihrer Planung. Sie sind das Produkt seiner Lebensumstände und der Fragen, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen, Schenkungen, aber auch der Firma oder gar dem Familienunternehmen sowie dessen Übertragung oder Struktur ergeben. Aber auch andere wichtige Themen können hineinspielen – wie Immobilien oder die Wechselwirkung zwischen Immobilie und Vorsorge. Denn für manche ist eine Immobilie ein entscheidendes Element. Die Vermögenssituation ist ein äusserst wichtiger Aspekt der Vorsorgeplanung. Ihr kommt bei der Vermögensverwaltung eine zentrale Bedeutung zu. Deshalb sind Lösungen erforderlich, die allen Facetten der Situation des Kunden Rechnung tragen. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Analyse vorzunehmen. Ganz wichtig ist es, die Anliegen unserer Kunden zu kennen. Denn sie spielen in die Vermögensverwaltung hinein beziehungsweise haben einen wesentlichen Einfluss darauf (zum Beispiel Pensionierung, Unternehmensabtretung oder -übertragung sowie Arbeitgeberwechsel). Deshalb lässt sich diese Art der Vermögensverwaltung – die wir als steuerlich effizient bezeichnen, weil sie einen Bereich der Vermögensverwaltung betrifft – nur umsetzen, wenn man die gesamte Situation des Kunden und all seine Anliegen berücksichtigt. Durch die Verbindung von Vermögens- und Vorsorgeverwaltung ergibt sich ein Feld mit beträchtlichem Renditepotenzial.
Womit lässt sich steuerliche Effizienz erreichen?
Private Vermögensverwaltung und steuerlich effiziente Vermögensverwaltung – sie bilden die Eckpfeiler in all Ihren Lebensabschnitten. Sie können aus mehreren Möglichkeiten auswählen: Lebensversicherung (3b), traditionelles Portfolio, 2. Säule[6] (Bel Etage oder Freizügigkeit). Unsere Erfahrung zeigt, dass bei Kunden, die neben ihrem Privatkonto ein Freizügigkeitskonto besitzen, diese beiden Konten sehr häufig vollkommen unabhängig voneinander und in unterschiedlichen Einrichtungen verwaltet werden. Ganz abgesehen davon, dass dieser Teil der Vorsorge für die meisten Versicherten besonders schwer verständlich ist. Dieser Mangel an Transparenz und Abstimmung führt zu einer Risikokonzentration, zu Doppelspurigkeiten bei den Anlagen – die bisweilen sowohl auf dem Privat- als auch auf dem Freizügigkeitskonto zu finden sind – und vor allem zu einer nicht optimierten Steuerbelastung.
Wie funktioniert dies konkret?
Wenn uns ein Kunde die Verwaltung sowohl seines persönlichen Vermögens als auch seines Freizügigkeitskontos anvertraut, analysieren wir beide Portfolios parallel. So können wir seine steuerliche Gesamtbelastung sowie das Risiko und die Rendite optimieren. Wenn wir seine Renditewünsche, seine Risikobereitschaft und seinen Liquiditätsbedarf ermittelt haben, machen wir ihm einen detaillierten Vorschlag für eine optimale Vermögensallokation. In einem zweiten Schritt wählen wir aus beiden Portfolios die Anlageklassen aus, die sich am besten eignen oder steuerlich am stärksten bevorzugt werden. Schliesslich prüfen wir jede Anlage und jedes Wertpapier aus den beiden Portfolios auf ihre steuerliche Behandlung, bevor wir sie auf eines der beiden Konten verteilen.
1 Lombard Odier bietet keine Steuerberatung an. Daher obliegt es dem Anleger, die bereitgestellten Informationen zu prüfen oder seinen externen Steuerberater diesbezüglich zu konsultieren.
2 Die Altersvorsorge ist die wichtigste soziale Einrichtung in der Schweiz. Da die geburtenstarken Jahrgänge das Pensionsalter erreichen, die Lebenserwartung steigt und die Anlagezinsen äusserst niedrig sind, ist die finanzielle Stabilität der Altersvorsorge in Gefahr. Die Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen enthält die wichtigsten Punkte der geplanten Reform der Altersvorsorge.
3 1. Säule: 1948 / 2. Säule: 1985
4 Im Rahmen der Revision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen wird zurzeit darüber diskutiert, beim obligatorischen Teil der 2. Säule die Möglichkeit des Kapitalbezugs abzuschaffen.
5 Das Schweizer Recht bietet verschiedene Möglichkeiten, Ersparnisse steuerlich zu optimieren, nämlich über die Steuerbefreiung der Beiträge an die 2. Säule und gebundene Vorsorge in der 3. Säule, Hypothekenzinsen oder die überobligatorische berufliche Vorsorge („Bel Etage") per Einkauf von Beitragsjahren.
6 Der Bundesrat hat beschlossen, zum 1. Oktober 2017 zwei Gesetzesänderungen zur 2. Säule in Kraft zu setzen (Quelle: Wealth Planning Newsletter vom Oktober 2017). 1. Reglementierung der Wahl von Anlagestrategien: betrifft nur Vorsorgeeinrichtungen, die Lohnanteile über CHF 126’900 Franken versichern und ihren Versicherten die Wahl zwischen mehreren Anlagestrategien anbieten (sogenannte 1e-Pläne). Die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und der entsprechenden Regelungen in der Verordnung BVV 2 gibt den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, bei einem Austritt aus der Pensionskasse nicht nur allfällige Gewinne mitzugeben, sondern auch einen durch die gewählte Strategie erlittenen Anlageverlust der versicherten Person zu belasten. 2. Erleichterte Rückzahlung von Pensionskassenguthaben, die für den Kauf von Wohneigentum bezogen wurden: Betrifft Versicherte, die im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) Pensionskassenkapital zum Kauf von Wohneigentum bezogen haben und es der Pensionskasse zurückzahlen wollen. Derzeit können sie das bezogene Kapital nur in Tranchen von mindestens 20’000 Franken zurückbezahlen. Per 1. Oktober 2017 wird dieser Mindestbetrag auf 10’000 Franken gesenkt.
Wichtige Hinweise.
Die vorliegende Marketingmitteilung wurde von der Bank Lombard Odier & Co AG oder einer Geschäftseinheit der Gruppe (nachstehend “Lombard Odier”) herausgegeben. Sie ist weder für die Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Abgabe, Veröffentlichung oder Verwendung rechtswidrig wäre, noch richtet sie sich an Personen oder Rechtsstrukturen, an die eine entsprechende Abgabe rechtswidrig wäre.
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